FAQ’s

Fragen & Antworten

In einem Zeitraum von ca. 35 Jahren habe ich eine umfangreiche Musikbibliothek aufbauen können, die von Rock/Pop, Funk/Soul, Rap/Hiphop, Heavy Metal, Jazz, Blues, House bis hin zu den aktuellen Charts reicht. Je nach Veranstaltungstyp und der Gästeliste, spreche ich mich mit meinen Kunden vor dem Event ab und wähle die passende Musik aus dieser Bibliothek aus und bereite mich individuell auf jeden Event vor. 

Ja, gerne. Wichtig für eine gelungene Veranstaltung ist die Zufriedenheit des Gastgebers sowie der Gäste. Im Vorfeld findet ein gemeinsames Gespräch statt, in dem Sie mir die Eckpunkte der Veranstaltung nennen und auch gerne bereits einige Musikwünsche und auch die Musik Genres übermitteln. Auf Wunsch nehme ich während der Veranstaltung auch gerne spontane Musiktitel-Wünsche Ihrer Gäste entgegen und sollten diese nicht komplett die anderen tanzenden Gäste vertreiben werden die Wünsche erfüllt. 

Bei der Beauftragung lege ich besonderen Fokus darauf Ihre Anforderungen und Wünsche für die geplante Veranstaltung aufzunehmen. Das Abstimmungsgespräch findet kostenlos digital über Skype, Zoom, Telefon oder analog über ein persönliches Treffen statt.

Auf Basis der erhaltenen Informationen erstelle ich Ihnen ein individuelles Angebot, das neben dem konkreten DJ-Auftritt auch meine professionelle Ausrüstung enthält. Nach Ihrer Beauftragung beginne ich mit der Vorbereitung und der Musiktitel-Auswahl, die auf Ihren Musikwünschen und meiner langjährigen Erfahrung in der Musikbranche beruht.

Ich lebe und arbeite in München, daher ist das Einzugsgebiet in erster Linie München und Umgebung. Sollte Ihre Veranstaltung weiter entfernt sein, so ist dies kein Problem und wird gerne von mir betreut. Hierzu wird lediglich eine Kilometerpauschale fällig (60km außerhalb von München-Stadtmitte).

Jedes Event ist so individuell wie der jeweilige Veranstalter. Was für den einen selbstverständlich ist, ist für den anderen kein Thema. Daher arbeite ich grundsätzlich nicht mit öffentlichen Preislisten, denn hier könnte man einfach nicht jeder Veranstaltung gerecht werden. Ich erstelle Ihnen unmittelbar nach unserem Gespräch ein Angebot, welches für den Zeitraum von 2 Wochen gültig ist.

Die Nutzung meiner modernen und professionellen Technik ist im Kostenvoranschlag mit inbegriffen. Dadurch bin nur ich für den Auf- und Abbau der Technik am Veranstaltungstag verantwortlich. Rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn bin ich vor Ort, um beim Eintreffen der ersten Gäste bereits alle Geräte installiert zu haben und mit einem musikalischen Ambiente zu starten. Der Abbau erfolgt nach Ablauf der gebuchten Zeit (selbstverständlich diskret und ohne großes Aufsehen) bzw. nach offizieller Verabschiedung der Gäste.

Nein. Die GEMA Gebühren berechnen sich nach Art und Größe der Veranstaltung und werden von DJ BOOM gesetzlich an die GEMA abgeführt. Sie müssen sich also keine Gedanken darüber machen. Bei einer privaten Hochzeits- oder Geburtstagsparty (nur privat geladene Gäste) fallen zudem grundsätzlich für einen DJ keine GEMA Gebühren an. Nachfolgend ein Auszug aus dem Urheberrechtsgesetz:

Nach dem Urheberrechtsgesetz § 15 (3) UrhG ist die Wiedergabe eines Werks öffentlich, wenn sie für eine Mehrzahl von Mitgliedern der Öffentlichkeit bestimmt ist. Zur Öffentlichkeit gehört jeder, der nicht mit demjenigen, der das Werk verwertet, oder mit den anderen Personen, denen das Werk in unkörperlicher Form wahrnehmbar oder zugänglich gemacht wird, durch persönliche Beziehungen verbunden ist. Ob eine Musikwiedergabe öffentlich ist, hängt also vom Personenkreis ab, der an einer Veranstaltung mit Musikdarbietung teilnimmt: Nur wenn zwischen allen anwesenden Personen eine wechselseitige persönliche Beziehung besteht (z.B. innerhalb der Familie) oder alle eine solche zum Veranstalter haben, ist ausnahmsweise die Öffentlichkeit zu verneinen. Der Begriff der Öffentlichkeit ist demzufolge nach dem Urheberrechtsgesetz sehr weit gefasst.

Grundsätzlich gilt: je größer die Teilnehmerzahl einer Veranstaltung, desto mehr spricht für die Öffentlichkeit dieser Veranstaltung, da bei einem großen Personenkreis alle Beteiligten untereinander gar nicht persönlich miteinander verbunden sein können. Aber gerade diese „persönliche Verbundenheit“ ist das herausragende Kriterium, das vor dem Gesetz darüber entscheidet, ob eine Veranstaltung öffentlich ist oder nicht.

Ich freue mich über eine kostenlose und unverbindliche Anfrage von Ihnen.

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